Rechtsanwalt für Erbrecht in St. Gallen

lic. iur. Romuald Maier, LL.M.

Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Rechtsanwalt für Erbrecht in St. Gallen

lic. iur. Romuald Maier, LL.M.

Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar stehe ich meinen Mandanten in Anliegen rund um das Thema Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite. Dabei bilden Verlässlichkeit, Vertrauen und eine nachhaltige Beratung die Basis meiner anwaltlichen Betreuung. Dank langjähriger Erfahrung und einem umfassenden Know-how und einer vorausschauenden Denkweise kläre ich Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten sowie Chancen und Risiken ausführlich auf. Damit gemeinsam ganzheitliche Lösungsansätze erarbeitet werden können, lege ich grossen Wert auf Individualität. Ich achte daher stets darauf, Strategien zu entwickeln, die Ihren persönlichen Interessen entsprechen und optimal auf das jeweilige Problem zugeschnitten sind.

Meine Leistungen im Erbrecht

Vertragliche Regelungen, welche die Verteilung von Vermögenswerten im Erbfall oder im Falle einer Scheidung regeln, können Sie oder Ihre Erben vor späteren unliebsamen Überraschungen bewahren. Denn ein Streit unter den Erben will freilich kein Erblasser haben. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und kläre auf, welche unterschiedlichen Regelungen in einem solchen Vertrag getroffen werden können.

Als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar prüfe ich Ihre Ehe- und Erbverträge und weise auf mögliche inhaltliche Risiken und formale Fehler hin. Eine sorgfältige Kontrolle und die Wahrung der Interessen beider Vertragsparteien ist essenziell, damit Ihre Rechte zur Gänze gesichert werden können. Hierbei nehme ich mir gerne die dafür benötigte Zeit, um Ihnen einzelne Klauseln verständlich näherzubringen und etwaige Konfliktpotenziale im Vertrag aufzuzeigen. Möchten Sie beispielsweise von der im ZGB geregelten Errungenschaftsbeteiligung absehen und Ihre eigene, individuelle Wahl bezüglich des Güterstandes treffen, können Sie dies nur mit Abschluss eines Ehevertrages tun. Dabei ist es mir selbstverständlich ein grosses Anliegen, Sie über den Gestaltungsspielraum in einer Errungenschaftsbeteiligung und die rechtlichen Besonderheiten der Gütertrennung und -gemeinschaft zu informieren. Im Zusammenspiel zwischen einem Ehe- und einem Erbvertrag kann sodann der grösstmögliche Gestaltungsspielraum ausgeschöpft werden.

Neben der Errichtung von ehe- und erbrechtlichen Vereinbarungen zwischen mehreren Parteien wie Ehepaaren und allenfalls deren Kindern unterstütze ich Sie auch gerne bei der Erarbeitung von individuellen letztwilligen Verfügungen. Mit diesen können Sie als Erblasser die Vermögensverteilung innerhalb der gesetzlichen Schranken nach Ihren persönlichen Wünschen regeln. Sollte die gesetzliche Erbfolge somit nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, helfe ich Ihnen, letztwillige Verfügungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen aufzusetzen. Dabei gestalte ich Testamente sowie Erbverträge und prüfe bereits bestehende Verträge auf deren Rechtmässigkeit.

Da es um den letzten Willen des Erblassers geht und damit einhergehend oftmals um grosse Vermögenswerte, ist es ratsam, einen erfahrenen und versierten Rechtsanwalt für Erbrecht an seiner Seite zu wissen. Ihr Vermögen und die Zukunft Ihrer Liebsten nachhaltig zu festigen, steht im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit meinen Mandanten, helfe ich, die richtige Wahl für einen geeigneten Ehe- und Erbvertrag oder eine letztwillige Verfügung zu treffen.

Als öffentlicher Notar ist es mir zudem möglich, Ihren Ehe- und Erbvertrag oder Ihre letztwillige Verfügung auch gleich öffentlich zu beurkunden.

Ganz gleich, ob durch einen Unfall, infolge des Alters oder durch eine plötzlich schwere Erkrankung: Für den Fall einer Urteilsunfähigkeit kann heutzutage jede Person mittels eines Vorsorgeauftrages persönliche Vorkehrungen treffen, um die Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr zu regeln. Mithilfe eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, welche Vertrauenspersonen für Ihr Wohl sorgen sollen und welche medizinischen Behandlungen getroffen werden dürfen. Als Erbrechtsanwalt in St. Gallen berate ich Sie gerne in allen vorsorgerechtlichen Belangen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam entsprechende Verfügungen, welche Ihre Interessen wahren. In einem Vorsorgeauftrag können Sie z.B. gezielt bestimmen, wer mit welchen Aufgaben betraut werden soll. Dies nicht nur auf Ihre eigene Person bezogen, sondern auch auf die Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr. Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie somit Ihre persönliche Entscheidungsautonomie über Ihre Urteilsunfähigkeit hinaus aufrechterhalten und so die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) weitestgehend ausschliessen.

Sie möchten die Nachfolge Ihres Unternehmens regeln? Denken Sie darüber nach, die Nachfolge Ihres Unternehmens an Ihnen vertraute Personen, wie Kinder oder langjährige Mitarbeiter zu übertragen oder an einen Dritten zu verkaufen? Eine Unternehmensnachfolge kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Klar ist, dass solch eine Entscheidung die Zukunft des jeweiligen Unternehmens und der beteiligten Personen stark beeinflusst. Daher ist es umso wichtiger, die Geschäftsübertragung frühestmöglich und sorgfältig zu planen. Dabei spielen neben finanziellen Aspekten, auch erb-, güter- und gesellschaftsrechtliche sowie steuerliche Faktoren eine entscheidende Rolle. Um hierbei keine Risiken einzugehen, ist es empfehlenswert, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, der bestens mit den rechtlichen Besonderheiten der Unternehmensnachfolge vertraut ist und auch unternehmerisches Denken mitbringt.

Gerne biete ich Ihnen eine ausführliche Rechtsberatung zur Unternehmensnachfolge und kläre alle aufkommenden Fragen zur Nachfolge, Umstrukturierung, Verkauf, MBO etc. Oftmals ist ein Unternehmen ein Generationenprojekt, welches auch noch über weitere Generationen bestehen soll. Als Ihr Rechtsanwalt begleite ich Sie bei Nachfolgeregelungen, wobei Themen wie der Erhalt des Vermögens sowie die Vorbereitung des Nachfolgers essenziell für den künftigen wirtschaftlichen Erfolg sind.

Eine Erbteilung kann schnell einmal komplex und nervenaufreibend werden, wenn es um eine faire Teilung des Nachlasses geht. Von güterrechtlichen hin zur erbrechtlichen Auseinandersetzung, der Berechnung der Erbquoten bis zu steuerlichen Fallstricken – Nachlassteilungen zwischen den Erben können erst recht dazu führen, dass Konflikte innerhalb der Familie entstehen. Dank langjähriger Erfahrung und dem hierfür notwendigen Fachwissen, helfe ich Ihnen, eine Erbteilung effizient und kompetent durchzuführen; dies möglichst ohne Streit. Ich gestalte und prüfe Erbteilungsverträge und achte hierbei stets darauf, diskret und fair gegenüber der Erbengemeinschaft zu agieren.

Den Nachlass zu planen bzw. das Vermögen ordentlich weiterzugeben ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die nicht selten zu Streitigkeiten unter den Erben führt. Können sich Erben nicht darüber einigen, was mit dem Nachlass geschehen soll und wie dieser aufzuteilen ist, verzögert sich die Nachlassteilung und die Erbschaft wird vernachlässigt. Mit der Einsetzung eines Willensvollstreckers können solche Probleme jedoch verhindert werden. Dabei fungiert der Willensvollstrecker als Vertrauensperson des Erblassers, der nach dessen Tod den Nachlass zu verwalten hat.

Gerne übernehme ich die Aufgabe des Willensvollstreckers und sorge für eine optimal verwaltete Erbschaft sowie eine Erbteilung, welche ganz im Sinne des Erblassers ist. Ich treibe ausstehende Forderungen verlässlich ein, richte Vermächtnisse aus und diene während des gesamten Nachlassverfahrens als Ansprechperson für Erben, Angehörige und Dritte. Als Mitglied der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes (SRO SAV/SNV) ist es mir zudem erlaubt, Tätigkeiten als Finanzintermediär auszuüben, die über die berufsspezifischen Handlungen eines Rechtsanwalts und Notars hinausgehen und dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. Dazu gehört z.B. die Aufbewahrung von Vermögenswerten oder das Betreuen eines Bankkontos trotz bereits abgeschlossener Erbteilung.

Denken Sie darüber nach, einen Willensvollstrecker in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu ernennen, berate ich Sie gerne im Rahmen vertragsrechtlicher Komponenten, um missverständliche Formulierungen und nachteilige Klauseln zu vermeiden.

Das ZGB enthält zum Schutze der Erben verschiedene Klagen, mittels denen den Erben zu Ihrem Recht verholfen werden kann. Wurden z.B. die Formvorschriften bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung nicht eingehalten, so steht dem Erben die Ungültigkeits- oder Nichtigkeitsklage offen. Verletzt eine Verfügung von Todes wegen oder eine solche zu Lebzeiten die Pflichtteilsrechte von pflichtteilsberechtigten Erben, können diese die Verfügung mittels Herabsetzungsklage anfechten. Kommt es unter den Miterben zu keiner Einigung bei der Erbteilung oder weigert sich ein Erbe, die Erbengemeinschaft aufzulösen, kann die Teilung des Nachlasses auch mittels einer Erbteilungsklage erreicht werden.

Welche Voraussetzungen für eine Klage notwendig sind und wann eine solche sinnvoll ist, erkläre ich Ihnen gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch in meiner Kanzlei in St. Gallen und unterstütze Sie als Rechtsvertreter vor Gericht, sollte eine Klage notwendig sein.

Zu meinen Schwerpunkten gehört unter anderem die Beratung im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Tätigkeiten im Erbrecht. Internationale Sachverhalte kompetent zu klären, verlangt hierbei neben profunden Kenntnissen des schweizerischen Internationalen Privatrechts ein verlässliches internationales Netzwerk, auf welches ich als Anwalt sowie unsere Kanzlei SchochMaierPartner, Rechtsanwälte und Notare, zugreifen können. Im Rahmen des internationalen Erbrechts stehe ich Ihnen gerne zur Seite, wenn es darum geht, grenzüberschreitende Erbrechtsfälle zu betreuen. Ungeachtet dessen, ob durch Vermögen im Ausland, internationale Wohnsitze und Aufenthalte oder ausländische Staatsangehörigkeiten – ich unterstütze Sie engagiert bei der Lösung der sich stellenden Probleme.

Durch den Auslandsbezug müssen sich nicht nur Erblasser, sondern auch Erben mit den sich daraus ergebenden erbrechtlichen Fragen beschäftigen. Hier gilt es zu klären, nach welchem Recht sich Ansprüche richten. Hat der Erblasser z.B. die Wahl seinen Nachlass verschiedenen Rechtsordnungen zu unterstellen, so ist zu prüfen, welches anwendbare Rech dem Erblasser die Möglichkeit bietet, seine Wünsche umzusetzen. Ebenfalls sind die jeweils geltenden gesetzlichen Formvorschriften z.B. für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung zu berücksichtigen.

Ihre rechtliche Stütze im Erbrechtsfall - Romuald Maier

Die Kanzlei und Mitgliedschaften

Ich bin Gründungspartner der Rechtsanwaltskanzlei SchochMaierPartner, Rechtsanwälte und Notare, in
St. Gallen und arbeite dort als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar seit mehreren Jahren. Dank unserer Kanzlei kann ich auf ein Netzwerk von kompetenten Anwälten zurückgreifen, um auch bei komplexen und vielfältigen Angelegenheiten im Rechtswesen erfolgreich weiterhelfen zu können. Neben dem fundierten Rechtswissen und einer jahrelangen Erfahrung als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen auch als öffentlicher Notar des Kantons St. Gallen zur Verfügung.

Als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar bin ich im Anwalts- und Notariatsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und Mitglied des Schweizerischen und St. Galler Anwaltsverbandes. Zudem bin ich Mitglied der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes (SRO SAV/SNV). Ferner fungiere ich als Vertrauensanwalt der Österreichischen Botschaft Bern, bin Ersatzmitglied der Prüfungskommission für Rechtsanwälte des Kantons St. Gallen, und übe einige Vorstandstätigkeiten in Vereinen aus.

Anwaltskanzlei SchochMaierPartner, Rechtsanwälte und Notare

"Lösungen finden, die auf Ihre Interessen zielen - und zwar nachhaltig"

Integrität

Im Zentrum meiner Rechtsbetreuung steht der Kontakt zu meinen Mandanten, welcher stets auf Vertrauen und absoluter Integrität basiert.

Persönlich

Ich stehe Ihnen in jeder Lebenslage mit Rat und Tat zur Seite. Fundiertes Fachwissen gepaart mit persönlichem Engagement sind garantiert!

Lösungsorientierung

Mein Ziel liegt darin, die Klienteninteressen nachhaltig durchzusetzen, damit eine an jedes Anliegen angepasste Lösung gefunden werden kann.

Über mich

lic. iur., Romuald Maier, LL.M.
Rechtsanwalt und öffentlicher Notar

Als Rechtsanwalt und öffentlicher Notar mit Sitz in St. Gallen bin ich insbesondere auf das Erbrecht spezialisiert. Dank meiner Erfahrung und einem umfassenden Know-how stehe ich gerne bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte an Ihrer Seite. Theoretisches Wissen mit praktischer Anwendung zu verknüpfen, stelle ich mir selbst als tägliche Aufgabe, um Erfolg bei den Anliegen meiner Mandanten erzielen zu können. Dabei ist eine umfassende Weiterbildung ein „Muss“, um auf dem aktuellsten Stand bleiben zu können.

Ausbildung

  • Certificate of Advanced Studies (CAS) «Prozessführung – Civil Litigation»
    Universität St. Gallen & Universität Luzern, 2018
  • LL.M. Internationales Wirtschaftsrecht; Spezialisierung auf Banken-,
    Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht
    Universität Zürich, 2014
  • International Fund Business
    Hochschule Liechtenstein, 2009
  • Anwaltspatent
    Kanton St. Gallen, 2006
  • Lizentiat mit speziellem Prädikat Europarecht
    Universität Freiburg, 2003

Beruflicher Werdegang

  • 2019 – heute: Kanzleipartner
    SchochMaierPartner, Rechtsanwälte und Notare, St. Gallen
  • 2014-2018: Rechtsanwalt und öffentlicher Notar
    Schoch, Auer & Partner, Rechtsanwälte, St. Gallen
  • 2008-2014: Legal Counsel
    LGT Financial Services AG, Vaduz
  • 2007-2008: Juristischer Mitarbeiter
    Negele Sele Frommelt & Partner, Treuunternehmen, Vaduz
  • 2004-2005: Auditor
    Bezirksgericht Untertoggenburg, Flawil
  • 2004: Juristischer Mitarbeiter
    Gemeinde Diepoldsau, Diepoldsau

Meine Partner

Kontaktieren Sie mich

Die anwaltliche und notarielle Beratung beginnt stets mit einer persönlichen und transparenten Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant. Ich freue mich daher, Sie in meiner Kanzlei in St. Gallen zu einem klärenden Beratungsgespräch begrüssen zu dürfen, um Ihr Anliegen zu besprechen und eine nachhaltige Lösung erarbeiten zu können.